Was passiert, wenn ich eines Tages nicht mehr urteilsfähig bin – etwa infolge eines Unfalls oder einer Demenzerkrankung? Wer trifft dann Entscheidungen für mich, kümmert sich um meine Verpflichtungen oder verwaltet mein Vermögen?
Genau diese Fragen beantwortet Claudia Buta von BernLex Juristen an diesem Anlass. Der Vorsorgeauftrag ermöglicht es jeder urteilsfähigen Person in der Schweiz, bereits heute festzulegen, wer im Ernstfall für sie handeln darf und in welchen Bereichen. So behalten Sie Ihre Selbstbestimmung – auch in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.